Unsere Hitzefreiregelung ab 2025

Aufgrund von hohen Temperaturen ist es irgendwann nicht mehr möglich, sinnvoll zu lernen.
Aus diesem Grund gibt es an den heißen Tagen nach den Pfingstferien „hitzefrei“.

Jeder „Hitzefrei-Termin“ wird Ihnen wenige Tage vorher direkt von der Schulleitung per Iserv angekündigt, sobald die Wetterlage klar ist. Nur an besonders heißen Montagen und Mittwochen kann dies zum Tragen kommen.

An „hitzefreien Tagen“ endet der normale Schulvormittag um 13.00 Uhr, spätestens um 14.00 Uhr.
Es entfällt an diesen Tagen also der Nachmittagsunterricht.

Wir gehen davon aus, dass Ihr Kind so nachhause geht, wie es für Unterrichtsausfall montags oder mittwochs ohnehin angemeldet ist.

Aber die neue Betreuung gewährt nun auch Ausnahmen von dieser Regelung, die aber spätestens am Tag nach bekannt werden, dass es hitzefrei geben wird, direkt mit der Betreuung abgesprochen werden müssen.

AG-Angebote finden nicht mehr statt.

Sie als Eltern haben 2 Wahlmöglichkeiten.
Der Tag Ihres Kindes bei „Hitzefrei“ kann folgendermaßen aussehen:

  1. Ihr Kind bleibt trotz „Hitzefrei“ wie angemeldet für Unterrichtsausfall am Montag/Mittwoch in der Schule bzw. geht ganz regulär nach Hause.
  2. Ihr Kind kann bei „Hitzefrei“ um 13.00 Uhr/14.00 Uhr nach Hause gehen, obwohl es bei Unterrichtsausfall länger angemeldet ist, aber nur nach sofortiger Absprache mit dem Betreuungsteam (sonst ist die Änderung der Essensbestellung nicht mehr möglich).

Die „Hitzefrei Regelung“ betrifft alle Nachmittage (Montag/Mittwoch) nach den Pfingstferien.