Amtliche Mitteilung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport vom 16. Dezember 2019

 

Masernschutzgesetz

Der Deutsche Bundestag hat am 14. November 2019 den Entwurf eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) angenommen. Das Gesetz soll zum 1. März 2020 in Kraft treten.
In dem Gesetzentwurf ist unter anderem vorgesehen, dass der Impfstatus gegen Masern bei Kindern überprüft und vor Aufnahme in eine Schule nachgewiesen werden muss. Schülerinnen und Schüler, die am 1. März 2020 die Schule bereits besuchen, haben den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 vorzulegen.

Diese Frist wurde bis zum 31.12.2021 verlängert. Bitte beachten Sie diese!

Die Schulleitungen werden gebeten, die Eltern beziehungsweise Schülerinnen und Schüler auf diese geplanten Regelungen aufmerksam zu machen und darum zu bitten, den Impfschutz bereits jetzt überprüfen zu lassen, fehlende Impfungen nachzuholen und im Impfpass entsprechend dokumentieren zu lassen.

Ein vollständiger Impfschutz gegen Masern schützt nicht nur die Schülerinnen und Schüler, sondern auch die Personen in ihrem Umfeld, die nicht geimpft werden können wie Säuglinge oder immungeschwächte Personen.

Weitere Informationen zu Masern und zur Impfung gegen Masern finden Sie unter www.impfen-info.de.